Kosten klar geregelt

  • Keine Mitglieds- oder Grundgebühren – Sie starten ohne Fixkosten.
  • Im Regelfall trägt der Schuldner die Inkasso- und Rechtskosten.
  • Keine kostenrelevanten Schritte ohne Ihre vorherige Freigabe.
  • Vergütung nach gesetzlichen Vorgaben (RVG) – transparent und nachvollziehbar.
So behalten Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle – transparent, planbar und rechtssicher.

Wer kommt für die Kosten auf?

Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, hat er nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. Hierzu zählen auch anwaltliche Gebühren, die im Zuge der Durchsetzung Ihrer Forderung entstehen.

Wir machen diese Ansprüche konsequent gegenüber dem Schuldner geltend. Unser Ziel ist es, Ihre Forderung effektiv durchzusetzen, ohne dass Sie mit unnötigen zusätzlichen Aufwendungen belastet werden.

Sollte es im Einzelfall Besonderheiten geben oder eine abweichende rechtliche Bewertung erforderlich sein, informieren wir Sie frühzeitig und transparent. Kosten entstehen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und stets in enger Abstimmung mit Ihnen.

Für Sie bedeutet das in vielen Fällen: keine oder lediglich geringe Eigenbelastung.

Unsere Vergütung – gesetzlich fundiert

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses gesetzliche Regelwerk sorgt für eine einheitliche, nachvollziehbare und transparente Abrechnung anwaltlicher Leistungen.

Sofern es rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann ergänzend eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Selbstverständlich werden Sie vorab klar und verständlich über sämtliche möglichen Kosten informiert.

Wir arbeiten bewusst ohne pauschale Mitgliedsmodelle oder versteckte Gebühren. Stattdessen basiert unsere Abrechnung auf einer klaren gesetzlichen Grundlage, damit Sie jederzeit nachvollziehen können, wie sich mögliche Kosten zusammensetzen und in welchem Umfang sie anfallen.

Unsere Vergütung folgt festen gesetzlichen Maßstäben – nicht frei kalkulierten Inkassotarifen.

Gerichtliche Schritte – nur nach Ihrer Entscheidung

Sollte eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich werden, erfolgt dieser Schritt ausschließlich nach Ihrer vorherigen Zustimmung.

Bevor wir ein Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben, erhalten Sie eine fundierte Einschätzung der rechtlichen Situation sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Vorab informieren wir Sie transparent über:

  • ✓ die realistischen Erfolgsaussichten
  • ✓ die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten
  • ✓ mögliche Risiken und alternative Handlungsoptionen
Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe entstehen keine zusätzlichen Kosten.

FAQ

Häufige Fragen zu Ablauf, Kosten und Forderungsprozess

Was kostet für mich die Beauftragung?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer zulässigen Vergütungsvereinbarung.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht. Bei Zahlungsverzug sind notwendige Rechtsverfolgungskosten regelmäßig vom Schuldner zu erstatten.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Wir machen unsere Gebühren konsequent gegenüber dem Schuldner geltend.

Entstehen Kosten ohne mein Wissen?

Nein. Kostenrelevante Schritte erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen.

Was passiert, wenn es vor Gericht geht?

Wir informieren Sie vorab über Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten. Sie entscheiden.